Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Auftragsgegenstand

Auftragsgegenstand ist die Sicherung der im Auftragskopf bezeichneten Internet Domain im Auftrag und Namen des Auftraggebers und die Übertragung der vorgenannten Domain an den Auftraggeber. Die Sicherung, resp. Übertragung gilt als erfolgreich, sobald der Provider, resp. Auftraggeber in der WHOIS-Datenbank der entsprechenden Vergabestelle als Inhaber der Domain eingetragen worden ist. Die Sicherung der Domain kann aufgrund konkurrierender Registrierungsversuche Dritter nicht gewährleistet werden. Mit dem Übertrag gehen alle Rechtsgeschäfte der Internet Domain an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber stellt den Provider aus dem Auftrag frei.
 

§ 2 Pflichten des Provider

Der Provider verpflichtet sich die Internet Domain umgehend dem Auftraggeber zum Übertrag zu seinem Internet Service Provider zur Verfügung zu stellen. Der Provider überträgt alle Rechte an der Internet Domain an den Auftraggeber. Er behält keine Rechte an der Internet Domain zurück.
 

§ 3 Pflichten des Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Internet Domain umgehend zu übernehmen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber alle für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen, z.B. auf Anforderung den technischen Kontakt seines Internet Service Provider zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Auftragsgebühr und, im Fall der erfolgreichen Registrierung durch den Provider, zur Zahlung der Registrierungsprämie.  
 

§ 4 Gebühren und Prämien

Die Auftragsgebühr ist bei Auftragserteilung fällig. Die Registrierungsprämie ist bei erfolgreicher Registrierung fällig. Alle Preise sind netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Kunden außerhalb der Schweiz zahlen keine Schweizer Mehrwertsteuer.
 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragsgegenstand (die Internet Domain) bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Gebühren aus § 4, Gebühren und Prämien, im Eigentum des Providers verbleibt und er alleine über die Verwendung entscheiden kann.
 

§ 6 Gültigkeit

Es gilt eine Auftragsannahmefrist von 14 Tagen ab dem Datum des Auftrags. Darüber hinaus behält sich der Provider offen den Auftrag anzunehmen.
 

§ 7 Gewährleistungsausschluss

Der Provider sichert zu, dass er der Inhaber der im Auftragskopf bezeichneten Domain ist. Weiterhin sichert er zu, dass ihm bislang weder Abmahnungen zugegangen oder einstweilige Verfügungen bzw. sonstige gerichtliche Entscheidungen in Bezug auf den Domainnamen zugestellt worden sind. Eine sonstige Gewährleistung für Rechtsmängel wird ausgeschlossen, es sei  denn der Provider verschweigt einen Mangel im Rechte arglistig.
 

§ 8 Haftung

Auftraggeber und Provider haften gegenseitig grundsätzlich nur für vorsätzliche und fahrlässige Handlungen. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf einen Betrag, der dem der Auftragsgebühr entspricht, begrenzt.
 

§ 9 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel selbst. Es bestehen keine Nebenabreden.
 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht berührt. Die Auftragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und vor allem wirtschaftlich Gewollten rechtswirksam möglichst nahe kommt.
 
Sind Bestimmungen dieses Auftrages auslegungs- oder ergänzungsbedürftig, erfolgt die Auslegung oder Ergänzung unter weitestgehender Berücksichtigung von Zweck und Inhalt des Auftrages, sowie dem mutmaßlichen Willen der Auftragsparteien, wenn diese die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.
 

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist ? soweit ein solcher wirksam vereinbar ist ? Zürich